Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung kurzfristig unter Nennung eines wichtigen Grundes zu verschieben, zf1.mu verkürzen, Teilbereiche zu schließen oder ganz abzusagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere im Fall von höherer Gewalt, Terrorgefahr, behördlichen Anordnungen, Arbeitskampf, Gesundheitsgefährdung oder nicht gesicherter wirtschaftlicher Tragfähigkeit, etc. vor. Im Fall einer Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter, hat der Aussteller keinen Anspruch auf Erstattung der bis dahin angefallenen Kosten. Ausgenommen hiervon sind die bereits an den Veranstalter geleisteten Standgebühren. Im Übrigen hält der Aussteller den Veranstalter von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
- Soweit dem Veranstalter nicht im Einzelfall Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, übernimmt dieser keine Haftung bei Schäden, Verlusten usw. Ausgenommen hiervon sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
- Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der gesamten Öffnungszeiten der Messe mit ausreichend sachkundigem Personal zu besetzen.
- Vor Beendigung der Messe, sowie vor den angegebenen offiziellen Abbauzeiten, darf kein Stand ganz oder zum Teil geräumt werden.
- Bei einer kurzfristigen Absage (ab 31.12.2024) seitens des Ausstellers werden diesem die vollen Standgebühren in Rechnung gestellt.
- Die dem Aussteller genannten Zeiten für Auf- und Abbau sind verbindlich. Vorgezogener Aufbau kann bei der Messe gegen Mehrpreis beantragt werden.
- Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand innerhalb der angegebenen Fristen fertig zu stellen.
- Schäden müssen direkt und unverzüglich bei der Messeleitung im Messebüro vor Ort gemeldet werden.
- Die Reinigung des Messestandes obliegt dem Aussteller, kann aber über das Portal der Messe Stuttgart auf eigene Rechnung bestellt werden.
- Die Rechnungsstellung erfolgt in zwei Teilzahlungen vor Beginn der Messe an die uns angegebene Rechnungsadresse. Der angegebene Quadratmeterpreis beinhaltet zu 70 % Standgebühr und zu 30 % Bewirtungskosten. Die Bezahlung in natural ist leider nicht möglich!
Mit Ihrer Anmeldung verpflichten Sie sich als Aussteller, die zum Zeitpunkt der Messe aktuell gültigen Hygienevorschriften des Landes Baden-Württemberg einzuhalten und auf Ihrem Stand die Umsetzung und Einhaltung bei Mitarbeitern und Kunden zu gewährleisten.
- Weitere Informationen finden Sie auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Messe Stuttgart. https://www.messe-stuttgart.de/aussteller/anmeldung/
STANDGESTALTUNG
- Die Ausstattung der Standflächen ist Sache des einzelnen Ausstellers. Zur Wahrung eines positiven Gesamteindrucks sind jedoch Richtlinien zu beachten. Für die Ausstattung der Stände gelten daher folgende Mindestanforderungen:
1.1. zu verwenden sind Messestandsysteme mit stabilen zusammenhängenden Rück- und Seitenwänden (der Veranstalter stellt selber keine Wände oder sonstige Aufbauten zur Verfügung). Sollte der Aussteller keine festen Wände dabei haben, werden wir diese kurzfristig über unseren Messebauer vor Ort organisieren und Ihnen gegen Aufpreis in Rechnung stellen.
1.2. Teppichboden oder anderer sauberer Bodenbelag auf der gesamten angemieteten Standfläche ist Pflicht.
- Der Aussteller hat sich unbedingt an die vorgegebenen Standmarkierungen beim Aufbau zu halten und nur innerhalb dieser Grenzen zu bauen. Änderungen sind, wenn überhaupt, nur nach Rücksprache mit dem Messeteam möglich!
- Die Aussteller haben die von Ihnen beauftragten Gestalter, Handwerker und sonstige Dritte über obige Bedingungen zu unterrichten.
Stand 07/2024